Der Familienrat
Der Familienrat besteht aus dem Stiftungsvorsteher, der die Familienstiftung nach innen und außen vertritt und bis zu vier Familienräten mit jeweils besonderen Aufgaben. Sie werden von der Familienversammlung auf den Familientagen gewählt. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre.
Der Familienrat besteht zur Zeit aus folgenden Funktionen:
Die Wahrnehmung der Aufgaben des Familienrates können Sie unterstützen oder erleichtern: